genehmigungen für sondertransporte in italien
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1977 GEGRÜNDET
METRANS = MOBILITY FOR EXCEPTIONAL TRANSPORTS IN ITALY
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FAQ
Der Genehmigungsservice von Metrans ist ein Full Service für die reibungslose Abwicklung von Großraum- und Schwertransporten in Italien, dazu gehört auch der Service von Transportbegleitungen.
Seit 1984 gewährleisten wir die Erfüllung hochspezialisierter Anforderungen mit einem persönlichen Service für die Besorgung der Genehmigung für SPEZIAL TRANSPORTE IN ITALIEN.
Länge über 16,50 m Sattelzugmaschine und Sattelauflieger
Breite über 2,55 m (2,60 m bei Kühlzüge)
Höhe über 4,00 m
Gesamtgewicht über 44,00 Tonnen für Fahrzeugkombinationen mit 5 Achsen & mehr
EINZELFAHRTGENEHMIGUNG (Ital,: autorizzazione singola):
Die Einzelfahrtgenehmigung gilt ausschließlich für einen einmaligen Transport bzw. für eine einzelne Strecke innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
Gültigkeit: 3 Monate.
Möglich: für 5 Zugmaschinen mit 5 Auflieger.
MEHRFACHGENEHMIGUNG / MULTIFAHRTGENEHMIGUNG (Ital.: autorizzazione multipla):
Seriengenehmigungen: Für wiederkehrende Transporte mit denselben Fahrzeugen und Lasten auf derselben Strecke. Gelten für eine bestimmte Anzahl von Fahrten innerhalb eines gewissen Zeitraumes.
Sie werden nur gewährt, sofern die Art, das Ausmaß und das Gewicht der transportierten Fracht, sowie der vorab festgelegte Transportweg stets dieselben sind.
Gültigkeit: 6 Monate.
Möglich: für 5 Zugmaschinen mit 5 Auflieger.
DAUERGENEHMIGUNG /PERIODISCHE GENEHMIGUNG (Ital.: autorizzazione periodica):
Gelten für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten in einem festgelegten Zeitraum, max. 12 Monate, erneuerbar und durchführbar mit KFZ, die nicht als Sondertransporte eingestuft sind. Folglich muss in der Scheda tecnica und im Zulassungsschein/Fahrzeugschein des Sattelaufliegers im Feld F1 und F2 ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von maximal 39 Ton eingetragen sein.
Gültigkeit: 12 Monate.
Möglich: für 1 Zugmaschinen mit 5 baugleichen Auflieger.
Hier die erlaubten Masse:
M: 20,00 x 3,00 x 4,30 | Gewicht: 44,00 Tonnen
M: 25,00 x 2,55 x 4,30 | Gewicht: 44,00 Tonnen
Die Regelung von 39 Tonnen stellt in der Tat eine Art Begünstigung dar. Konkret bedeutet das Sattelauflieger, die nicht ausdrücklich als Sondertransport-KFZ klassifiziert sind, Sondertransporte zwar nur mit Übermaße durchzuführen können – vorausgesetzt, sie erfüllen alle für Sondertransporte geltenden Bedingungen.
Eine Dauergenehmigung ist in Italien nur für Transporte von jeweils einer ungeteilten Ladung mit Übermaßen (nicht Übergewicht) möglich.
ACHTUNG: Eine Dauergenehmigung ist nicht für Übergewichte möglich.
Nur für Baumaschinen gibt es eine spezifische eigene Regelung.
Bitte beachten Sie, dass eine Dauergenehmigung für Transporte mit Übermaßen zwar höhere Anfangskosten mit sich bringt, jedoch maximale Flexibilität über einen Zeitraum von 12 Monaten bietet.
Beispiel:
Ein monatlicher Transport von Brenner nach Florenz und zurück kostet mit einer Dauergenehmigung etwa € 998,00, während derselbe Transport mit Einzelgenehmigungen pro Hin- und Rückfahrt rund € 2.560,00 beträgt.
Darüber hinaus bietet die Dauergenehmigung nicht nur erhebliche Kostenvorteile, sondern erspart auch den bürokratischen Aufwand für die Beantragung einzelner Genehmigungen. Da für jede Einzelfahrt eine separate Genehmigung erforderlich ist, entstehen zusätzliche Wartezeiten und Verzögerungen, die mit einer Dauergenehmigung vollständig entfallen.
Weitere Kostenvergleiche lassen sich leicht individuell berechnen.
Warum ist die detaillierte Angabe der erforderlichen Zonen bei einer Dauergenehmigung wichtig?
Bei der Beantragung einer Dauergenehmigung (DG) ist es essenziell, den exakten Zielort zu kennen. Nur so können die erforderlichen Genehmigungen von den zuständigen Betreibern für die betroffenen Streckenabschnitte eingeholt werden.
Wer verwaltet das italienische Straßennetz?
Das italienische Autobahnnetz erstreckt sich über mehr als 6.000 Kilometer und wird von rund 30 Betreibergesellschaften verwaltet. Die größte Gesellschaft ist Autostrade per l’Italia S.p.A. (ASPI), die etwa 3.000 Kilometer betreut.
Außerhalb der Autobahnen werden Landstraßen von den 20 Regionen, den Provinzen und teilweise von der staatlichen Gesellschaft ANAS verwaltet.
Gilt eine Dauergenehmigung für das gesamte Streckennetz des jeweiligen Betreibers?
Ja, eine Dauergenehmigung eines bestimmten Betreibers gilt für dessen gesamtes Streckennetz – unabhängig davon, ob die gesamte Strecke tatsächlich befahren wird.
Ein Beispiel ist ASPI, deren Netz bis nach Süditalien reicht. Sobald eine Dauergenehmigung von ASPI vorliegt, gilt sie für das gesamte ASPI-Autobahnnetz.
Erheben die Betreiber Gebühren für Sondergenehmigungen?
Ja, jede Betreibergesellschaft erhebt eigenständig Mautgebühren und stellt Genehmigungen für Sondertransporte aus, einschließlich Dauergenehmigungen. Die Kosten variieren je nach Betreiber und Strecke.
Was muss ich bei der Beantragung einer Dauergenehmigung beachten?
Exakten Zielort und geplante Route angeben.
Zuständige Betreiber der betroffenen Strecken ermitteln.
Beachten, dass eine DG eines Betreibers für dessen gesamtes Netz gilt.
Eventuelle Einschränkungen oder Zusatzanforderungen der Betreiber prüfen.
A. Einzelgenehmigungen: 3 Monate (90 Kalendertage) = Verlängerbar
B. Mehrfachgenehmigungen: 6 Monate (180 Kalendertage) = Verlängerbar
C. Dauergenehmigungen: 12 Monate (365 Kalendertage)= Verlängerbar nur für Anas und Provinzen Genehmigungen
Das Autobahnnetz in Italien erstreckt sich auf 8000 km und wird von 30 getrennten Betreibergesellschaften verwaltet die jeweils laut ihrer Streckenkompetenz
für die Ausstellung der Genehmigungen zuständig sind und zudem jeweils Gebühren und Mauten verrechnen.
Außerhalb des Autobahnnetzes sind für das Straßennetz die jeweiligen 20 Regionen & 107 Provinzen sowie die Staatsstraßengesellschaft Anas zuständig (insgesamt für 162.950,00 Km), die wiederum alle jeweils eine Genehmigung ausstellen und Gebühren verrechnen.
Interaktive Landkarte (auf Landkarte klicken) des italienischen Aubahnnetz mit Auswald der 30 Betreibern
Die wichtige Unterlagen für den Genehmigungsantrag:
· DETAILLIERTE ANGABEN ZUM FAHRZEUG (Abmessungen, Gewicht, Achslasten) und Ladung.
· HANDELSREGISTERAUSZUG des Antragstellers.
· PERSONALAUSWEISE der verantwortlichen Personen des Unternehmens.
· UID-NUMMER (z. B. DE, AT, HU) des Unternehmens.
· FAHRZEUGDOKUMENTE (Kopien):
Zulassung/Fahrzeugschein (amtlich beglaubigt).
Falls nicht EU-konform: Übersetzung ins Italienische erforderlich.
Kopie der letzten Hauptuntersuchung.
· SCHEDA TECNICA (Original) und deren italienische Übersetzung für jedes Fahrzeug/Kennzeichen (SZM + SAL).
· FAHRZEUGSKIZZE mit Angabe von Ladung, Achslasten und Achsabständen.
· MASS- UND GEWICHTSERKLÄRUNG, ausgestellt durch Versender, Auftraggeber oder Empfänger.
· VOLLMACHT für die Antragstellung auf Firmenpapier:
Unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter.
Unterschrift beglaubigt durch Notar oder Behörde.
· HAFTPFLICHTVERSICHERUNGSERKLÄRUNG:
Bestätigung der Gültigkeit für Sondertransporte in Italien.
Liste der Kennzeichen.
Gültigkeitszeitraum mit Datumsangabe.
Mindestdeckungssumme: € 12.000.000,00.
Für die Beantragung einer Genehmigung für einen Sondertransport in Italien ist vorab ein Zulassungsverfahren für die einzusetzenden Fahrzeuge erforderlich. Hierfür müssen folgende Dokumente beim italienischen Motorisierungsamt eingereicht werden:
Eine „Scheda Tecnica“ (technische Bescheinigung), die alle wesentlichen technischen Daten des Fahrzeugs enthält. Diese muss vom Hersteller ausgestellt und von einem zeichnungsberechtigten Vertreter original unterzeichnet sein. Falls die Unterschrift noch nicht beim italienischen Transportministerium registriert ist, ist eine notariell beglaubigte Unterschrift erforderlich.
Eine amtlich beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheins, ausgestellt im Herkunftsland.
Warum ist dieses Verfahren erforderlich?
Der Antrag dient der Ausstellung einer technischen Bescheinigung für die Nutzung der betreffenden Fahrzeuge auf den Straßen der Italienischen Republik gemäß Art. 14 Abs. 12 des italienischen
Warum ist die „Scheda Tecnica“ wichtig?
Das Dokument ist zwingend erforderlich, um eine Ausnahmegenehmigung für Schwertransporte, Großraumtransporte und Sondertransporte in Italien zu beantragen. Kraftfahrzeuge mit nicht-italienischem Kennzeichen müssen dieses technische Datenblatt vorlegen, um eine entsprechende Sondergenehmigung zu erhalten.
Die technische Bescheinigung wird vom KFZ-Hersteller (z. B. MAN, Mercedes, DAF, Iveco, Goldhofer, Schwarzmüller) ausgestellt. In der Regel erfolgt dies unkompliziert, jedoch wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen und genügend Zeit für die Ausstellung einzuplanen.
Wie unterstützt METRANS bei diesem Prozess?
Der METRANS-Genehmigungsservice übernimmt für Sie:
Das Zulassungsverfahren der „Scheda Tecnica“
Die Überwachung und Verwaltung der jährlichen Gültigkeit sowie der Fristen dieser technischen Bescheinigung
Damit stellen wir sicher, dass alle notwendigen Unterlagen für eine reibungslose Genehmigung Ihres Sondertransports in Italien vollständig und fristgerecht vorliegen.
Beispiel einer Scheda Tecnica: Fac. simile Scheda tecnica (technisches Dokument)
A. Die Ausnahmegenehmigung Gem. § 70 Stvzo für KFZ in Kopie mit amtlich beglaubigter Übersetzung in Italienischer Sprache wird IN ITALIEN FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG benötigt um die KOPPELBARKEIT ZWISCHEN EINER SATTELZUGMSCHINE UND DEN EINSETZTBAREN SATTELANHÄNGERN zu bestätigen.
Paragraph 70 StVZO ermächtigt nicht zur Fahrt.
Für Sondertransporte, die in Deutschland bereits eine Ausnahmegenehmigung gemäß §70 erhalten haben, verlangt die ANAS Italienischen Staatstraßengesellschaft als Koppelbarkeit Nachweis in Italien, dass diese Genehmigung durch eine beglaubigte Übersetzung ins Italienische vorgelegt wird. Diese Übersetzung dient dazu, den in Deutschland erteilten Ausnahmegenehmigungsstatus auch auf italienischen Staatsstraßen rechtsverbindlich nachzuweisen.
B. Der § 70 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in DEUTSCHLAND behandelt Ausnahmen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die nicht den allgemeinen Vorschriften der StVZO entsprechen. Er regelt die Bedingungen, unter denen Sondergenehmigungen erteilt werden können, beispielsweise für Sondertransporte, die aufgrund ihrer Abmessungen, ihres Gewichts oder ihrer Ladung die festgelegten Normen überschreiten.
Konkret geht es darum, dass Fahrzeuge oder Kombinationen, die bestimmte Regelungen der StVZO nicht einhalten können (z.B. Maße, Achslasten, technische Anforderungen), eine Ausnahmegenehmigung beantragen können. Diese Genehmigung wird von der zuständigen Behörde, meist der Straßenverkehrsbehörde, auf Antrag erteilt.
Beispiele für solche Sondertransporte sind:
– Schwertransporte (z.B. Transport von Baukränen, Windkraftanlagen oder anderen übergroßen Gütern),
– Großraumtransporte (z.B. besonders lange oder breite Lasten),
– Fahrzeuge mit außergewöhnlichen Abmessungen oder Lasten, die nicht auf normalen Straßenverkehr ausgelegt sind.
Der Zweck der Gewichtserklärung gemäß Artikel 7 des Gesetzesdekrets (DL) Nr. 286 vom 21. November 2005 besteht darin, spezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten im Rahmen von Transporten in Italien festzulegen, insbesondere bei Schwertransporten.
Laut Artikel 7 des Dekrets von 2005 hat der Verlader ( die Person oder das Unternehmen, das die Güter auf das Fahrzeug lädt ) eine Erklärung über das tatsächliche Gewicht der geladenen Güter abzugeben.
Die Gewichtserklärung stellt sicher, dass der Verlader für die Richtigkeit der Angaben über das Gewicht der Ladung verantwortlich ist.
Folglich wäre damit der Verlader von der Verantwortung entlastet in Falle von Nichteinhaltung seitens des Frächters ( Frachtführer) der Gewichtsvorschriften in der für den Transport erhaltenen Ausnahmegenehmigung .
Zusammengefasst soll die Gewichtserklärung laut Artikel 7 des Dekrets Nr. 286/2005 die Überwachung und die Verantwortlichkeitszuweisung durch die Behörden gewährleisten.
Die Dauer bzw. Wartezeit für den Erhalt einer Sondergenehmigung ist abhängig von der ANZAHL DER BETROFFENEN ÄMTERN UND VON DER KOMPLEXITÄT zur der befahrenden Strecke, und auch von der Verfügbarkeit vom Personal der Behörden (so haben oft Urlaubszeit und Feiertage einen Einfluss auf die Wartezeit).
Im Prinzip kann man mit einer Dauer von ca. 3-4 Arbeitswochen rechnen, immer vorausgesetzt, dass alle notwendigen Unterlagen zur Vorlage des Antrages vorhanden sind.
Zu bemerken ist, dass die Wartezeiten bei den Ämtern der Regionen und Provinzen höher als bei den Autbahnbetreibern sind.
1. Unterliegen Privatpersonen denselben Vorschriften wie Transportunternehmen?
Ja, auch Privatpersonen unterliegen in Italien denselben Zulassungsanforderungen wie gewerbliche Transportunternehmen. Dies betrifft sowohl den Antragsteller als auch die eingesetzten Fahrzeuge (Zugmaschine und Auflieger).
2. Müssen die Fahrzeuge in Italien zugelassen werden?
Ja, die Fahrzeuge müssen beim italienischen Motorisierungsamt für Sondertransporte mit Überbreite registriert werden. Dafür ist eine sogenannte „Scheda Tecnica“ erforderlich, die vom Fahrzeughersteller ausgestellt werden muss.
3. Sind Genehmigungen für die gesamte Strecke erforderlich?
Ja, für den Transport benötigen Sie Genehmigungen von jeder betroffenen Autobahngesellschaft und jeder lokalen Straßenbehörde entlang der geplanten Route.
4. Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?
Die Bearbeitung umfasst:
Die Zulassung des Fahrzeugs beim Motorisierungsamt
Die Einholung der notwendigen Genehmigungen bei Autobahn- und Straßenbehörden
Insgesamt kann dieser Prozess mehr als eineinhalb Monate in Anspruch nehmen.
5. Ist es wirtschaftlich sinnvoll, den Transport selbst durchzuführen?
Aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands sowie der erheblichen Zeit- und Kostenbelastung ist es für Privatpersonen wirtschaftlich kaum sinnvoll, einen solchen Transport selbst durchzuführen. Daher empfehlen wir, ein spezialisiertes Transportunternehmen für Bootstransporte in Italien zu beauftragen.
6. Wie hoch sind die Genehmigungskosten für eine Privatperson, die den Bootstransport selbst durchführen möchte?
Der Metrans-Genehmigungsservice kann auf Anfrage eine Orientierung zu den voraussichtlich entstehenden Kosten bereitstellen. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Webseite.
In Italien gibt es strikte Regelungen für den Warentransport an Feiertagen. Diese Regelungen betreffen hauptsächlich den Schwerverkehr, um den Straßenverkehr an stark frequentierten Tagen zu entlasten. Hier sind die wesentlichen Punkte:
1. Fahrverbot an Feiertagen
Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten an bestimmten Feiertagen und Sonntagen Fahrverbote. Diese Fahrverbote sind auf den Hauptstraßen und Autobahnen in ganz Italien aktiv. Im Allgemeinen beginnen die Verbote an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr und enden um 22:00 Uhr, obwohl dies je nach Region und Art des Feiertages variieren kann.
2. Ausnahmen und Genehmigungen
Es gibt jedoch die Möglichkeit, für bestimmte Transporte eine Sondergenehmigung zu beantragen. Diese Ausnahmen gelten häufig für:
– Verderbliche Waren (wie frische Lebensmittel).
– Medikamente und medizinische Güter.
– Notfalltransporte.
– Spezialtransporte (z.B. für wichtige Industriebetriebe oder unteilbare Ladungen).
3. Genehmigungsverfahren
Um eine Genehmigung zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde (wie der Präfektur oder dem Ministerium für Infrastruktur und Transport) gestellt werden. Die Dokumente und Informationen, die für den Antrag erforderlich sind, beinhalten:
– Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Art des Fahrzeugs, Gesamtgewicht).
– Beschreibung der Ladung.
– Angabe des Transportzeitraums und der Route.
– Begründung für die Ausnahme.
Die Bearbeitungsdauer und die spezifischen Anforderungen können je nach Region und Art des Transportes unterschiedlich sein. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen.
4. Regionale Unterschiede
In einigen Regionen Italiens, insbesondere in touristisch stark frequentierten Gebieten wie Südtirol oder der Toskana, können zusätzliche Beschränkungen oder erweiterte Fahrverbote gelten, besonders während der Ferienzeiten im Sommer oder im Winter.
In Italien gelten für Schwer- und Sondertransporte verschiedene zeitliche Einschränkungen, die je nach Region und Transportart variieren können. Die wichtigsten Regelungen umfassen:
1. WOCHENENDEN UND FEIERTAGE
Wochenendfahrverbot: Schwertransporte unterliegen oft einem Fahrverbot an Wochenenden, in der Regel von Samstag 14:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr.
Feiertage: Ähnliche Einschränkungen gelten an nationalen Feiertagen.
Zusätzliche Beschränkungen in den Sommermonaten: Im Juli und August können an Wochenenden aufgrund des erhöhten Urlaubsverkehrs weitere Fahrverbote hinzukommen.
2. NACHTFAHRVERBOT
In vielen Regionen ist das Fahren von Schwer- und Sondertransporten in der Nacht (meist von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) untersagt.
Ausnahmen sind möglich, müssen aber im Voraus beantragt und genehmigt werden.
3. BESCHRÄNKUNGEN IN STÄDTEN UND BALLUNGSRÄUMEN
In großen Städten wie Rom, Mailand oder Neapel gibt es oft striktere Vorschriften, um den Berufsverkehr zu entlasten.
Bestimmte Straßen oder Zonen können für Schwertransporte zu bestimmten Tageszeiten gesperrt sein.
Für Sondergenehmigungen oder Ausnahmen sollten Anträge frühzeitig bei den zuständigen italienischen Behörden gestellt werden.
Der Preis einer Sondertransportgenehmigung in Italien kann variieren und nur auf Grund einer spezifischen Route, Abgang- und Empfangsort berechnet werden.
Zudem ist zu betonen, dass sich das italienische Autobahnnetz auf 8000km erstreckt und von 30 verschiedenen Autobahn Gesellschaften verwaltet wird, die jeweils Bearbeitungsgebühren und die Mauten ihrer Strecke verrechnen und auch Beschränkungsauflagen vorschreiben können.
Außerhalb des Autobahnnetzes sind für das Straßennetz die jeweiligen Provinzen oder Regionen und die Staatstraßengesellschaft ANAS zuständig, die wiederum alle jeweils eine Genehmigung auszustellen haben und Gebühren zu verrechnen haben.
Achtung: Bei ÜBERGEWICHT wird von allen beteiligten Ämtern eine Schwerlastabgabe verrechnet.
VLM, können nach dem Genehmigungserhalt von den Behörden vorgeschrieben werden und auch kurzfristig vor der Fahrt, falls in dem zu befahrenden Autobahn Straßenabschnitt Hindernisse entstehen wie Baustellen usw. die für die Umfahrung zusätzlichen Genehmigungen oder Auflagen von Begleitungen benötigen. Die Entstandenen VLM Kosten sind folglich als zusätzlich zu betrachten.
Für die Durchfahrt von Sondertransporten sind bei den Mautstellen getrennte Durchfahrtstore (PORTE SPECIALI) vorgesehen, insbesondere für Übermaßtransporte.
Man hat sich vor Durchfahrt beim Personal der Mautstellen anzumelden.
DURCHFAHRTSVERBOTE > 104 Autobahn-Mautstellen mit Durchfahrtsverbot in Italien: https://metrans.it/durchfahrtsverbote/
Bei Einzelgenehmigungen von Sondertransporten sind die Einfahrten bei den jeweiligen Autobahn-Betreibergesellschaften telematisch 48 Stunden vorher und telefonisch kurz vor Einfahrt auf der Strecke vom Fahrer anzumelden.
Für unsere Kunden stellen wir, die Servicenummern der jeweils zuständigen Autobahn-Funkzentrale (Sala Radio) jener Autobahnabschnitte über unseren Portal Online zur Verfügung.

Bei Benutzung einer Dauergenhemigung erfolgt die Erfassung der Mauten, und somit die nachträgliche Bezahlung, über eine TRANSITBESCHEINIGUNG (CARTA GIALLA), die bei der Einfahrt der ersten Autobahnmautstelle einer Betreibergesellschaft vom Fahrer ausgefüllt werden muss und dort abzustempeln ist.
Bei der letzten Ausfahrtsmautstelle des Betreibers wird hingegen die TRANSITBESCHEINIGUNG zur nachträglichen Abrechnung abgenommen.
Für die Ein- und Ausfahrt auf die Strecke der nächsten Betreibergesellschaft ist der gleiche Vorgang mit einer neuen TRANSITBESCHEINIGUNG zu wiederholen.
Zu bemerken ist, dass für die Erfassung der Mauten über die TRANSITBESCHEINIGUNG, das Telepass-Gerät im LKW auszuschalten ist, um eine doppelte Verrechnung der mauten zu vermeiden.
Die Fahrzeuge der Großraum- und Schwertransporte müssen mit eingeschalteter Licht- und Warnblinkanlage fahren. Zusätzlich dazu, müssen diese mit der Beschilderung und den Leuchtkörper versehen sein, welche zur jeweiligen Großraum- und Schwertransporteigenschaften passen.
Sondertransport, 600 x 150 mm

Vorder- und Rückbeschilderung weiß/rot reflektierende um die Konturen Außermasse vom Sondertransport zu betonen.


Rundleuchten Gelb – Orange

In Italien unterliegt die Beschilderung von Sondertransporten bestimmten Vorschriften, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Diese Vorschriften sind vor allem für Transporte von übergroßen, schweren oder speziellen Gütern relevant. Hier die wichtigsten Punkte zur Beschilderung von Sondertransporten:
1. Sondergenehmigung
Sondertransporte (Übermaß- und Schwertransporte) müssen im Vorfeld eine Genehmigung von den italienischen Behörden erhalten. Diese Genehmigung regelt die zulässige Strecke, Zeiten und andere Bedingungen des Transports.
2. Kennzeichnung des Fahrzeugs
„Trasporto Eccezionale“-Schilder: Sondertransporte müssen mit dem Schild „Trasporto Eccezionale“ gekennzeichnet werden. Dieses muss gut sichtbar vorne und hinten am Fahrzeug angebracht werden.
Gelbe Warntafeln: Diese Tafeln werden oft in Kombination mit dem Schriftzug „Trasporto Eccezionale“ verwendet. Sie müssen retroreflektierend und gut sichtbar sein.
3. Blinklichter
Der Sondertransport muss auf dem Dach des Fahrzeugs gelbe Blinklichter (orangefarbene Rundumleuchten) installiert haben, die während des Transports eingeschaltet sein müssen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
4. Breite und Länge
Fahrzeuge, die breiter oder länger als die üblichen Straßenverkehrsvorschriften erlauben, müssen zusätzlich zur Beschilderung mit speziellen Markierungen (oft gelbe und schwarze Streifen oder retroreflektierende Materialien) gekennzeichnet werden.
Die italienischen Regelungen entsprechen weitgehend den europäischen Standards, weisen aber landesspezifische Unterschiede auf. Wichtig ist, dass die Vorschriften eingehalten werden, um Strafen zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.
Unteilbar ist eine Ladung, wenn Ihre Zerlegung aus technischen Gründen unmöglich ist.
FAHRVERBOTSKALENDER FÜR 2024 IN ITALIEN
Nachstehend die allgemeinen Autobahnfahrverbote 2024 für Schwertransporte und Sondertransporte in Italien (ausgenommen die A22 Brennerautobahn).

FAHRVERBOTSKALENDER BRENNERAUTOBAHN 2024/2025
Nachstehend der veröffentlichte Fahrverbotskalender auf der A22 Brennerautobahn gültig bis 03/2025

ANAS – Mindestens 48 Stunden vor jeder Fahrt ist das Unternehmen verpflichtet
den Beginn der Fahrt über die App Anas TE (Playstore oder Appstore) anzumelden.
Kurz Anleitung:
Einloggen mit Username und Passwort (Sobald Sie uns den Namen des Fahrers und seine Handynummer durchgeben, bekommen Sie diese Zugangsdaten)
Datenschutz Regelung bestätigen
Dann erscheinen die genehmigten Fahrten, die erste Fahrt auswählen und auf Play klicken
Für kurze Pause Icon Kaffeetasse klicken, bei Weiterfahrt wieder auf Play klicken
Für lange Pausen das Icon Pause klicken, bei Weiterfahrt wieder auf Play klicken
Bei Fahrtende auf das Icon Ende klicken.
Link Anas TE auf Handy zu installierien:
IOS (Apple): https://apps.apple.com/it/app/trasporti-eccezionali/id1298994809
Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=it.stradeanas.anaste&hl=it

Das Personal der Begleitung muss eine italienischen Befähigung haben, um technische Eigenbegleitungen durchzuführen.
Den Bedarf an Straßensperrungen und Ähnlichen hat die Begleitung der VLZ (COA) der Autobahnpolizei mitzuteilen.
METRANSPLUS, das neue Geo-Informationsportal und Online-Plattform, wurde einzig für den Großraum- und Schwertransport in Italien entwickelt, um mit innovativen digitalen Lösungen die Organisation und Durchführung von Sondertransporten in Italien zu erleichtern.
Zum Portal: https://metransplus.com/
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