genehmigungen für sondertransporte in italien
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METRANS = MOBILITY FOR EXCEPTIONAL TRANSPORTS IN ITALY
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Genehmigungen & Voraussetzungen
METRANS GMBH – IHR PARTNER FÜR GENEHMIGUNGEN UND BEGLEITUNGEN BEI SPEZIALTRANSPORTEN IN ITALIEN
Die Metrans GmbH mit Sitz in Bozen (Italien) ist seit 1984 auf die Organisation und Abwicklung von Großraum- und Schwertransporten spezialisiert. Unser Fokus liegt auf der Genehmigungsbeschaffung für Transporte, die aufgrund ihrer Abmessungen oder Gewichte besonderen Auflagen unterliegen – insbesondere im italienischen Straßennetz.
Als Full-Service-Dienstleister übernehmen wir für unsere Kunden die komplette Abwicklung der behördlichen Verfahren und kümmern uns auch um die Organisation von Transportbegleitungen, Streckenanalysen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Einholung aller erforderlichen Sondergenehmigungen für Italien
- Organisation von Polizeibegleitungen und zivilen BF3-/BF4-Begleitfahrzeugen
- Unterstützung bei Nachweisen zur Koppelbarkeit und Fahrzeugkonfiguration
- Beratung zu gesetzlichen Vorgaben und Streckenführung
- Übersetzungen und Kommunikation mit Behörden
Mit langjähriger Erfahrung, tiefem Fachwissen und einem persönlichen Serviceansatz bieten wir maßgeschneiderte Lösungen – damit Ihre Spezialtransporte sicher, gesetzeskonform und termingerecht ihr Ziel erreichen.
Länge über 16,50 m Sattelzugmaschine und Sattelauflieger
Breite über 2,55 m (2,60 m bei Kühlzüge)
Höhe über 4,00 m
Gesamtgewicht über 44,00 Tonnen für Fahrzeugkombinationen mit 5 Achsen & mehr
In Italien dürfen Fahrzeugkombinationen mit fünf oder mehr Achsen und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen ohne spezielle Genehmigung verkehren – sofern die Standardabmessungen eingehalten werden.
EINZELFAHRTGENEHMIGUNG (Ital,: autorizzazione singola):
Die Einzelfahrtgenehmigung gilt ausschließlich für einen einmaligen Transport bzw. für eine einzelne Strecke innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
Gültigkeit: 3 Monate.
Möglich: für 5 Zugmaschinen mit 5 Auflieger
MEHRFAHRTENGENEHMIGUNG (Ital.: autorizzazione multipla):
Für wiederkehrende Transporte mit denselben Fahrzeugen und Lasten auf derselben Strecke. Gelten für eine bestimmte Anzahl von Fahrten innerhalb eines gewissen Zeitraumes.
Sie werden nur gewährt, sofern die Art, das Ausmaß und das Gewicht der transportierten Fracht, sowie der vorab festgelegte Transportweg stets dieselben sind.
Gültigkeit: 6 Monate.
Möglich: für 5 Zugmaschinen mit 5 Auflieger.
DAUERGENEHMIGUNG (Ital.: autorizzazione periodica):
Gelten für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten in einem festgelegten Zeitraum, max. 12 Monate, erneuerbar und durchführbar mit KFZ, die nicht als Sondertransporte eingestuft sind. Folglich muss in der Scheda tecnica und im Zulassungsschein/Fahrzeugschein des Sattelaufliegers im Feld F1 und F2 ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von maximal 39 Ton eingetragen sein.
Gültigkeit: 12 Monate.
Möglich: für 1 Zugmaschinen mit 5 baugleichen Auflieger.
Hier die erlaubten Masse:
M: 20,00 x 3,00 x 4,30 | Gewicht: 44,00 Tonnen
M: 25,00 x 2,55 x 4,30 | Gewicht: 44,00 Tonnen
A. Einzelgenehmigungen: 3 Monate (90 Kalendertage) = Verlängerbar
B. Mehrfachgenehmigungen: 6 Monate (180 Kalendertage) = Verlängerbar
C. Dauergenehmigungen: 12 Monate (365 Kalendertage)= Verlängerbar nur für Anas und Provinz-Genehmigungen
Gemäß den italienischen Vorschriften wird eine Ladung als unteilbar betrachtet, wenn ihre Zerlegung aus technischen Gründen unmöglich ist oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder Risiko durchgeführt werden kann.
Für Sondertransporte in Italien ist es wichtig, dass die Unteilbarkeit der Ladung nachgewiesen wird, um eine entsprechende Genehmigung zu erhalten.
In Italien gibt es strikte Regelungen für den Warentransport an Feiertagen. Diese Regelungen betreffen hauptsächlich den Schwerverkehr, um den Straßenverkehr an stark frequentierten Tagen zu entlasten. Hier sind die wesentlichen Punkte:
1. Fahrverbot an Feiertagen
Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten an bestimmten Feiertagen und Sonntagen Fahrverbote. Diese Fahrverbote sind auf den Hauptstraßen und Autobahnen in ganz Italien aktiv. Im Allgemeinen beginnen die Verbote an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr und enden um 22:00 Uhr, obwohl dies je nach Region und Art des Feiertages variieren kann.
2. Ausnahmen und Genehmigungen
Es gibt jedoch die Möglichkeit, für bestimmte Transporte eine Sondergenehmigung zu beantragen. Diese Ausnahmen gelten häufig für:
– Verderbliche Waren (wie frische Lebensmittel).
– Medikamente und medizinische Güter.
– Notfalltransporte.
– Spezialtransporte (z.B. für wichtige Industriebetriebe oder unteilbare Ladungen).
3. Genehmigungsverfahren
Um eine Genehmigung zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde (wie der Präfektur oder dem Ministerium für Infrastruktur und Transport) gestellt werden. Die Dokumente und Informationen, die für den Antrag erforderlich sind, beinhalten:
– Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Art des Fahrzeugs, Gesamtgewicht).
– Beschreibung der Ladung.
– Angabe des Transportzeitraums und der Route.
– Begründung für die Ausnahme.
Die Bearbeitungsdauer und die spezifischen Anforderungen können je nach Region und Art des Transportes unterschiedlich sein. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen.
4. Regionale Unterschiede
In einigen Regionen Italiens, insbesondere in touristisch stark frequentierten Gebieten wie Südtirol oder der Toskana, können zusätzliche Beschränkungen oder erweiterte Fahrverbote gelten, besonders während der Ferienzeiten im Sommer oder im Winter.
NACHWEIS DER KOPPELBARKEIT BEI SONDERTRANSPORTEN IN ITALIEN
Für Sondertransporte mit Kraftfahrzeugen, die bereits eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO (Deutschland) oder § 40 KFG (Österreich) erhalten haben, kann diese Genehmigung auch in Italien als Nachweis der Koppelbarkeit zwischen einer Sattelzugmaschine und den eingesetzten Sattelanhängern verwendet werden.
Allerdings verlangt die ANAS (Italienische Staatstraßengesellschaft), dass dieser Nachweis in beglaubigter Übersetzung ins Italienische vorgelegt wird. Nur so wird die Koppelbarkeit der Fahrzeugkombination im Rahmen eines Antrags auf eine italienische Sondertransportgenehmigung anerkannt – sofern die technischen Informationen zur Koppelbarkeit, wie etwa Achskonfigurationen oder zulässige Fahrzeugkombinationen, klar und eindeutig ersichtlich sind.
GEWICHTSERKLÄRUNG GEMÄSS ART. 7 DES GESETZESDEKRETS NR. 286/2005 – BEDEUTUNG UND ZWECK
Die Gewichtserklärung nach Artikel 7 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 286 vom 21. November 2005 dient der klaren Zuweisung von Pflichten und Verantwortlichkeiten im Rahmen von Transporten auf italienischem Staatsgebiet – insbesondere bei Schwer- und Sondertransporten.
PFLICHT ZUR ABGABE DER GEWICHTSERKLÄRUNG
Laut Artikel 7 ist der Verlader – also die Person oder das Unternehmen, das die Güter auf das Fahrzeug lädt – verpflichtet, eine schriftliche Erklärung über das tatsächliche Gewicht der geladenen Güter abzugeben.
VERANTWORTLICHKEIT UND RECHTLICHE ABSICHERUNG
Diese Erklärung hat folgende Funktion:
- Der Verlader bestätigt verbindlich das tatsächliche Gewicht der Ladung.
- Im Falle einer Überschreitung der genehmigten Gewichtsgrenzen, wie sie in einer eventuell erteilten Ausnahmegenehmigung für den Transport festgelegt sind, liegt die Verantwortung – bei korrekter Gewichtserklärung – nicht beim Verlader, sondern beim Frachtführer (Transportunternehmen).
ZWECK DER REGELUNG
Die Gewichtserklärung soll:
- Die Kontrolle durch die Behörden erleichtern
- Eine klare Verantwortlichkeitszuweisung zwischen Verlader und Frachtführer ermöglichen
- Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Infrastruktur und Verkehrssicherheit fördern
1. Unterliegen Privatpersonen denselben Vorschriften wie Transportunternehmen?
Ja, auch Privatpersonen unterliegen in Italien denselben Zulassungsanforderungen wie gewerbliche Transportunternehmen. Dies betrifft sowohl den Antragsteller als auch die eingesetzten Fahrzeuge (Zugmaschine und Auflieger).
2. Müssen die Fahrzeuge in Italien zugelassen werden?
Ja, die Fahrzeuge müssen beim italienischen Motorisierungsamt für Sondertransporte mit Überbreite registriert werden. Dafür ist eine sogenannte „Scheda Tecnica“ erforderlich, die vom Fahrzeughersteller ausgestellt werden muss.
3. Sind Genehmigungen für die gesamte Strecke erforderlich?
Ja, für den Transport benötigen Sie Genehmigungen von jeder betroffenen Autobahngesellschaft und jeder lokalen Straßenbehörde entlang der geplanten Route.
4. Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?
Die Bearbeitung umfasst:
Die Zulassung des Fahrzeugs beim Motorisierungsamt
Die Einholung der notwendigen Genehmigungen bei Autobahn- und Straßenbehörden
Insgesamt kann dieser Prozess mehr als eineinhalb Monate in Anspruch nehmen.
5. Ist es wirtschaftlich sinnvoll, den Transport selbst durchzuführen?
Aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands sowie der erheblichen Zeit- und Kostenbelastung ist es für Privatpersonen wirtschaftlich kaum sinnvoll, einen solchen Transport selbst durchzuführen. Daher empfehlen wir, ein spezialisiertes Transportunternehmen für Bootstransporte in Italien zu beauftragen.
6. Wie hoch sind die Genehmigungskosten für eine Privatperson, die den Bootstransport selbst durchführen möchte?
Der Metrans-Genehmigungsservice kann auf Anfrage eine Orientierung zu den voraussichtlich entstehenden Kosten bereitstellen. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Webseite.
Ablauf & Antragstellung
DAUER UND WARTEZEIT FÜR SONDERGENEHMIGUNGEN IN ITALIEN
Die Bearbeitungsdauer für Sondergenehmigungen in Italien hängt von mehreren Faktoren ab:
- Anzahl der beteiligten Behörden (z. B. Gemeinden, Provinzen, Regionen, Autobahnbetreiber)
- Komplexität der geplanten Strecke
- Verfügbarkeit des zuständigen Personals – insbesondere in Zeiten von Urlaub oder Feiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
REGULÄRE BEARBEITUNGSZEIT
Unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, ist im Regelfall mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 3 bis 4 Arbeitswochen zu rechnen.
WICHTIGER HINWEIS
Die Bearbeitungszeiten bei regionalen und provinzialen Behörden sind in der Regel länger als bei Autobahnbetreibern, da dort oft mehrere Stellen in die Genehmigung eingebunden sind.
Der Preis einer Sondertransportgenehmigung in Italien kann variieren und nur auf Grund einer spezifischen Route, Abgang- und Empfangsort berechnet werden.
Zudem ist zu betonen, dass sich das italienische Autobahnnetz auf 8000km erstreckt und von 30 verschiedenen Autobahn Gesellschaften verwaltet wird, die jeweils Bearbeitungsgebühren und die Mauten ihrer Strecke verrechnen und auch Beschränkungsauflagen vorschreiben können.
Außerhalb des Autobahnnetzes sind für das Straßennetz die jeweiligen Provinzen oder Regionen und die Staatstraßengesellschaft ANAS zuständig, die wiederum alle jeweils eine Genehmigung auszustellen haben und Gebühren zu verrechnen haben.
Achtung: Bei ÜBERGEWICHT wird von allen beteiligten Ämtern eine Schwerlastabgabe verrechnet.
ANMELDEPFLICHT BEI EINZELGENEHMIGUNGEN FÜR SONDERTRANSPORTE
Bei Einzelgenehmigungen für Sondertransporte besteht die Pflicht, die Einfahrt auf Autobahnabschnitte wie folgt zu melden:
ANMELDEPFLICHT BEI EINZELGENEHMIGUNGEN FÜR SONDERTRANSPORTE
- 48 Stunden vor Fahrtbeginn: Anmeldung telematisch bei der zuständigen Autobahngesellschaft.
- Unmittelbar vor der Einfahrt: Anmeldung telefonisch durch den Fahrer bei der Funkzentrale („Sala Radio“) des jeweiligen Abschnitts.
👉 Für unsere Kunden stellen wir die Servicenummern der zuständigen Autobahn-Funkzentralen direkt über unser Online-Portal zur Verfügung.
ANAS-STRECKEN (STAATSSTRASSEN)
Bei Fahrten über das ANAS-Straßennetz gilt:
Bei Fahrten über das ANAS-Straßennetz gilt:
- Spätestens 48 Stunden vor Fahrtbeginn ist jede genehmigte Fahrt über die App „Anas TE“ anzumelden (verfügbar im Google Play Store und Apple App Store).
📲 KURZANLEITUNG ZUR APP-NUTZUNG
- Einloggen mit Username und Passwort
→ Diese Zugangsdaten erhalten Sie von uns, sobald uns der Name des Fahrers und seine Mobilnummer vorliegen. - Datenschutzbestimmungen bestätigen
- Nach dem Login:
– Genehmigte Fahrten erscheinen automatisch
– Fahrtbeginn: Fahrt auswählen → auf Play-Button klicken
– Kurze Pause: Kaffeetassen-Symbol klicken → danach weiter mit Play
– Längere Pause: Pause-Symbol klicken → danach weiter mit Play
– Fahrtende: Ende-Symbol klicken
🔗 Download der App „Anas TE“
Für IOS (Apple): https://apps.apple.com/it/app/trasporti-eccezionali/id1298994809
Für Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=it.stradeanas.anaste&hl=it
Technische Anforderungen an Fahrzeuge & Ladung
44-TONNEN-REGELUNG IN ITALIEN UND DER EU – RECHTLICHE GRUNDLAGEN
EU-WEIT: STANDARD-HÖCHSTGEWICHT
- Für internationale Transporte innerhalb der EU gilt in der Regel ein Höchstgewicht von 40 Tonnen.
Ausnahmen: 44 Tonnen unter bestimmten Bedingungen
Die EU ermöglicht 44 Tonnen Gesamtgewicht unter folgenden Voraussetzungen:
- Intermodaler Verkehr: Bei Vor- und Nachläufen zum kombinierten Verkehr ist ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen erlaubt, sofern nationale Vorschriften dies gestatten.
- Emissionsfreie Fahrzeuge: Für Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb (z. B. vollelektrisch) kann das zulässige Gesamtgewicht erhöht werden, um das zusätzliche Gewicht der Batterien auszugleichen.
Diese Regelungen gelten nur, wenn beide beteiligten Länder (Abfahrts- und Zielland) die 44-Tonnen-Ausnahme in ihren nationalen Vorschriften zulassen.
ITALIEN: NATIONALE REGELUNG FÜR 44 TONNEN
In Italien ist ein zulässiges Gesamtgewicht von 44 Tonnen für bestimmte Transporte ohne Sondergenehmigung erlaubt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Fahrzeugkombination: Mindestens fünf Achsen, z. B. eine zweiachsige Zugmaschine mit einem dreiachsigen Auflieger.
- Eintrag im Fahrzeugschein: Das zulässige Gesamtgewicht von 44 Tonnen muss im Fahrzeugschein eingetragen sein.
- Transportart: Gültig für nationale Transporte innerhalb Italiens, intermodale Transporte und Kabotagefahrten, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
- Abmessungen:
– Länge: max. 16,50 m
– Breite: max. 2,55 m (bzw. 2,60 m für isolierte Auflieger)
– Höhe: max. 4,00 m - Achslasten: Die gesetzlich erlaubten Achslasten dürfen nicht überschritten werden, z. B. max. 11,5 t auf der Antriebsachse.
WICHTIG FÜR INTERNATIONALE TRANSPORTE
Für grenzüberschreitende Transporte bleibt das Höchstgewicht von 40 Tonnen die Regel.
Die 44-Tonnen-Ausnahme ist nur unter den oben genannten Bedingungen und bei gegenseitiger Anerkennung durch die beteiligten Länder zulässig.
Mit dem Gesetz Nr. 156 vom 9. November 2021 wurde Artikel 61 der italienischen Straßenverkehrsordnung geändert. Die zulässige maximale Länge für Sattelzüge und Gelenkfahrzeuge wurde von 16,50 m auf 18,75 m erhöht.
ABER: Diese Änderung betrifft bislang nur den Gesetzestext – die notwendige Anpassung des Durchführungsreglements (Regolamento del Codice della Strada) ist noch nicht erfolgt.
Die Neuregelung wurde ursprünglich durch das „Infrastruktur- und Transportdekret“ (Art. 1 des Gesetzesdekrets 121/2021) eingeführt und anschließend mit dem Gesetz 156/2021 bestätigt. Die tatsächliche Umsetzung hängt jedoch weiterhin von der Überarbeitung des Reglements ab – insbesondere hinsichtlich der erlaubten Länge zwischen Sattelkupplung (perno ralla) und dem hinteren Ende des Aufliegers.
Konkret: Artikel 216 des Ausführungsreglements zum Codice della Strada (D.P.R. 495/1992) WURDE BISHER NICHT GEÄNDERT.
Was bedeutet das in der Praxis?
Solange das Reglement nicht angepasst ist, gilt weiterhin die Begrenzung der maximalen Distanz zwischen Sattelkupplung und hinterem Ende des Aufliegers auf 12 Meter.
Diese Vorschrift begrenzt die tatsächliche Länge der Fahrzeugkombination – auch im Leerzustand – weiterhin auf 16,50 m, es sei denn, die Zugmaschine wird technisch verlängert.
FAZIT:
OBWOHL DIE GESETZLICHE GRUNDLAGE FÜR 18,75 M BESTEHT, LIEGT DIE PRAKTISCH ZULÄSSIGE FAHRZEUGLÄNGE AKTUELL WEITERHIN BEI 16,50 M.
EINE VOLLSTÄNDIGE UMSETZUNG DER NEUEN LÄNGE IST BISLANG NICHT ERFOLGT.
Die Fahrzeuge der Großraum- und Schwertransporte müssen mit eingeschalteter Licht- und Warnblinkanlage fahren. Zusätzlich dazu, müssen diese mit der Beschilderung und den Leuchtkörper versehen sein, welche zur jeweiligen Großraum- und Schwertransport Eigenschaften passen.
Sondertransport, 600 x 150 mm

Vorder- und Rückbeschilderung weiß/rot reflektierende um die Konturen Außermasse vom Sondertransport zu betonen.


Rundleuchten Gelb – Orange

In Italien unterliegt die Beschilderung von Sondertransporten bestimmten Vorschriften, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Diese Vorschriften sind vor allem für Transporte von übergroßen, schweren oder speziellen Gütern relevant. Hier die wichtigsten Punkte zur Beschilderung von Sondertransporten:
1. Sondergenehmigung
Sondertransporte (Übermaß- und Schwertransporte) müssen im Vorfeld eine Genehmigung von den italienischen Behörden erhalten. Diese Genehmigung regelt die zulässige Strecke, Zeiten und andere Bedingungen des Transports.
2. Kennzeichnung des Fahrzeugs
„Trasporto Eccezionale“-Schilder: Sondertransporte müssen mit dem Schild „Trasporto Eccezionale“ gekennzeichnet werden. Dieses muss gut sichtbar vorne und hinten am Fahrzeug angebracht werden.
Gelbe Warntafeln: Diese Tafeln werden oft in Kombination mit dem Schriftzug „Trasporto Eccezionale“ verwendet. Sie müssen retroreflektierend und gut sichtbar sein.
3. Blinklichter
Der Sondertransport muss auf dem Dach des Fahrzeugs gelbe Blinklichter (orangefarbene Rundumleuchten) installiert haben, die während des Transports eingeschaltet sein müssen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
4. Breite und Länge
Fahrzeuge, die breiter oder länger als die üblichen Straßenverkehrsvorschriften erlauben, müssen zusätzlich zur Beschilderung mit speziellen Markierungen (oft gelbe und schwarze Streifen oder retroreflektierende Materialien) gekennzeichnet werden.
Die italienischen Regelungen entsprechen weitgehend den europäischen Standards, weisen aber landesspezifische Unterschiede auf. Wichtig ist, dass die Vorschriften eingehalten werden, um Strafen zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.
Das Personal der Begleitung muss eine italienischen Befähigung haben, um technische Eigenbegleitungen durchzuführen.
Den Bedarf an Straßensperrungen und Ähnlichen hat die Begleitung der VLZ (COA) der Autobahnpolizei mitzuteilen.
Scheda tecnica
VORAUSSETZUNG FÜR SONDERTRANSPORTE IN ITALIEN: ZULASSUNG DER FAHRZEUGE BEIM VERKEHRSMINISTERIUM ÜBER DIE „SCHEDA TECNICA
Um in Italien Sondertransporte durchzuführen, müssen die dafür eingesetzten Fahrzeuge vorab beim italienischen Verkehrsministerium („Motorizzazione“) zugelassen werden.
Dieser Vorgang ist verpflichtend und wird durch die Einreichung einer sogenannten „Scheda Tecnica“ (technische Bescheinigung) eingeleitet.
Der Antrag dient der Ausstellung einer technischen Zulassungsbescheinigung für die Nutzung des jeweiligen Fahrzeugs auf italienischem Staatsgebiet – gemäß Art. 14, Abs. 12 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (D.Lgs. 285/1992).
✅ FOLGENDE UNTERLAGEN SIND BEIM MOTORISIERUNGSAMT EINZUREICHEN:
- „SCHEDA TECNICA“ (TECHNISCHE BESCHEINIGUNG)
- Enthält alle wesentlichen technischen Fahrzeugdaten wie Achszahl, Maße, Gewichte usw.
- Muss vom Fahrzeughersteller ausgestellt werden
- Die Unterschrift des Herstellers muss original und von einem zeichnungsberechtigten Vertreter sein
- Falls die Unterschrift nicht beim Verkehrsministerium registriert ist, ist eine notariell beglaubigte Unterschrift erforderlich
- AMTLICH BEGLAUBIGTE KOPIE DES FAHRZEUGSCHEINS
- Ausgestellt im Herkunftsland des Fahrzeugs
- In manchen Fällen ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Italienische notwendig (insbesondere bei Nicht-EU-Fahrzeugen oder wenn das Dokument nicht in einer EU-Amtssprache vorliegt)
Der Antrag dient der Ausstellung einer technischen Bescheinigung für die Nutzung der betreffenden Fahrzeuge auf den Straßen der Italienischen Republik gemäß Art. 14 Abs. 12 des italienischen
Für die Beantragung einer Sondergenehmigung (z. B. für Schwer-, Großraum- oder Sondertransporte) in Italien ist bei Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung die „Scheda Tecnica“ (technische Bescheinigung) ein zentrales und verpflichtendes Dokument.
✅ WAS IST DIE SCHEDA TECNICA?
Die „Scheda Tecnica“ ist eine technische Bescheinigung mit den wesentlichen Fahrzeugdaten, wie:
- Achszahl und -abstände
- Gesamtmaße
- Eigen- und Gesamtgewicht
- Zugkraft, Reifengröße etc.
✅ WER STELLT SIE AUS?
- Die Bescheinigung muss vom Fahrzeughersteller (z. B. MAN, Mercedes, DAF, Iveco, Goldhofer, Schwarzmüller) ausgestellt werden.
- Sie muss original unterschrieben sein – von einem zeichnungsberechtigten Vertreter des Herstellers.
✅ WICHTIG: UNTERSCHRIFTENREGELUNG
- Falls die Unterschrift des Herstellers nicht beim italienischen Verkehrsministerium (MIT) registriert ist, muss die Unterschrift notariell beglaubigt werden.
- Diese Beglaubigung ist zwingend erforderlich, damit die Scheda Tecnica in Italien anerkannt wird.
✅ ZWECK UND GESETZLICHE GRUNDLAGE
- Die Scheda Tecnica dient als Grundlage für das technische Zulassungsverfahren beim italienischen Motorisierungsamt (Motorizzazione Civile).
- Rechtsgrundlage: Art. 14, Abs. 12 des Gesetzesdekrets Nr. 286/2005.
✅ HINWEIS ZUR BEARBEITUNGSZEIT
- Die Ausstellung der Scheda Tecnica erfolgt nicht automatisch und kann je nach Hersteller mehrere Tage oder Wochen dauern.
- Eine frühzeitige Beantragung wird dringend empfohlen.
Um in Italien Sondertransporte durchzuführen, müssen die dafür eingesetzten Fahrzeuge vorab beim italienischen Verkehrsministerium („Motorizzazione“) zugelassen werden.
Dieser Vorgang ist verpflichtend und wird durch die Einreichung einer sogenannten „Scheda Tecnica“ (technische Bescheinigung) eingeleitet.
Der Antrag dient der Ausstellung einer technischen Zulassungsbescheinigung für die Nutzung des jeweiligen Fahrzeugs auf italienischem Staatsgebiet – gemäß Art. 14, Abs. 12 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (D.Lgs. 285/1992).
Der METRANS-Genehmigungsservice übernimmt für Sie:
Das Zulassungsverfahren der „Scheda Tecnica“
Die Überwachung und Verwaltung der jährlichen Gültigkeit sowie der Fristen dieser technischen Bescheinigung.
Damit stellen wir sicher, dass alle notwendigen Unterlagen für eine reibungslose Genehmigung Ihres Sondertransports in Italien vollständig und fristgerecht vorliegen.
Beispiel einer Scheda Tecnica: Fac. simile Scheda tecnica (technisches Dokument)
Strecken, Infrastruktur & Verkehrsvorgaben
Das Autobahnnetz in Italien erstreckt sich auf 8000 km und wird von 30 getrennten Betreibergesellschaften verwaltet die jeweils laut ihrer Streckenkompetenz für die Ausstellung der Genehmigungen zuständig sind und zudem jeweils Gebühren und Mauten verrechnen.
Außerhalb des Autobahnnetzes sind für das Straßennetz die jeweiligen 20 Regionen & 107 Provinzen sowie die Staatsstraßengesellschaft Anas zuständig (insgesamt für 162.950,00 Km), die wiederum alle jeweils eine Genehmigung ausstellen und Gebühren verrechnen.
In Italien gelten für Schwer- und Sondertransporte verschiedene zeitliche Einschränkungen, die je nach Region und Transportart variieren können. Die wichtigsten Regelungen umfassen:
1. WOCHENENDEN UND FEIERTAGE
Wochenendfahrverbot: Schwertransporte unterliegen oft einem Fahrverbot an Wochenenden, in der Regel von Samstag 14:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr.
Feiertage: Ähnliche Einschränkungen gelten an nationalen Feiertagen.
Zusätzliche Beschränkungen in den Sommermonaten: Im Juli und August können an Wochenenden aufgrund des erhöhten Urlaubsverkehrs weitere Fahrverbote hinzukommen.
2. NACHTFAHRVERBOT
In vielen Regionen ist das Fahren von Schwer- und Sondertransporten in der Nacht (meist von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) untersagt.
Ausnahmen sind möglich, müssen aber im Voraus beantragt und genehmigt werden.
3. BESCHRÄNKUNGEN IN STÄDTEN UND BALLUNGSRÄUMEN
In großen Städten wie Rom, Mailand oder Neapel gibt es oft striktere Vorschriften, um den Berufsverkehr zu entlasten.
Bestimmte Straßen oder Zonen können für Schwertransporte zu bestimmten Tageszeiten gesperrt sein.
VLM, können nach dem Genehmigungserhalt von den Behörden vorgeschrieben werden und auch kurzfristig vor der Fahrt, falls in dem zu befahrenden Autobahn Straßenabschnitt Hindernisse entstehen wie Baustellen usw. die für die Umfahrung zusätzlichen Genehmigungen oder Auflagen von Begleitungen benötigen. Die Entstandenen VLM Kosten sind folglich als zusätzlich zu betrachten.
Für die Durchfahrt von Sondertransporten sind bei den Mautstellen getrennte Durchfahrtstore (PORTE SPECIALI) vorgesehen, insbesondere für Übermaßtransporte.
Man hat sich vor Durchfahrt beim Personal der Mautstellen anzumelden.
DURCHFAHRTSVERBOTE > 104 Autobahn-Mautstellen mit Durchfahrtsverbot in Italien: https://metrans.it/durchfahrtsverbote/
Bei Einzelgenehmigungen von Sondertransporten sind die Einfahrten bei den jeweiligen Autobahn-Betreibergesellschaften telematisch 48 Stunden vorher und telefonisch kurz vor Einfahrt auf der Strecke vom Fahrer anzumelden.
Für unsere Kunden stellen wir, die Servicenummern der jeweils zuständigen Autobahn-Funkzentrale (Sala Radio) jener Autobahnabschnitte über unseren Portal Online zur Verfügung.
METRANSPLUS, das neue Geo-Informationsportal und Online-Plattform, wurde einzig für den Großraum- und Schwertransport in Italien entwickelt, um mit innovativen digitalen Lösungen die Organisation und Durchführung von Sondertransporten in Italien zu erleichtern.
Zum Portal: https://metransplus.com/
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