Die Einzelfahrtgenehmigung gilt ausschließlich für eine einzelne Fahrt in eine Fahrtrichtung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
Gültigkeit: 3 Monate = 1 x Verlängerbar um weitere 3 Monate
Möglich für 5 Zugmaschinen mit 5 Auflieger.
Mehrfahrtgenehmigungen gelten für eine bestimmte Anzahl von Fahrten innerhalb eines gewissen Zeitraumes. Sie werden nur gewährt, sofern die Art, das Ausmaß und das Gewicht der transportierten Fracht, sowie der vorab festgelegte Transportweg stets dieselben sind.
Gültigkeit: 6 Monate = 1 x Verlängerbar um weitere 6 Monate
Möglich für 5 Zugmaschinen mit 5 Auflieger.
Periodische Genehmigungen gelten für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten in einem festgelegten Zeitraum.
Gültigkeit: 12 Monate = Verlängerbar nur für Anas und Provinzen Genehmigungen
Möglich für 1 Zugmaschine mit 5 baugleiche Auflieger.
Die erlaubten Maße:
M: 20,00 x 3,00 x 4,30 | Gewicht 44,00 Tonnen
M: 25,00 x 2,55 x 4,30 | Gewicht 44,00 Tonnen
1. Fahrverbot an FeiertagenFür Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten an bestimmten Feiertagen und Sonntagen Fahrverbote. Diese Fahrverbote sind auf den Hauptstraßen und Autobahnen in ganz Italien aktiv. Im Allgemeinen beginnen die Verbote an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr und enden um 22:00 Uhr, obwohl dies je nach
Region und Art des Feiertages variieren kann.
2. BEANTRAGUNG EINER AUSNAHMEGENEHMIGUNG:
Es gibt jedoch die Möglichkeit, für bestimmte Transporte eine Sondergenehmigung zu beantragen. Diese Ausnahmen gelten häufig für:
– Verderbliche Waren (wie frische Lebensmittel).
– Medikamente und medizinische Güter.
– Notfalltransporte.
– Spezialtransporte (z.B. für wichtige Industriebetriebe oder unteilbare Ladungen).
DAUERGENEHMIGUNG /PERIODISCHE GENEHMIGUNG (Ital.: autorizzazione periodica):
Gelten für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten in einem festgelegten Zeitraum, max. 12 Monate, erneuerbar und durchführbar mit KFZ, die nicht als Sondertransporte eingestuft sind. Folglich muss in der Scheda tecnica und im Zulassungsschein/Fahrzeugschein im Feld F1 und F2 ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von maximal 39 Ton eingetragen sein. Eine Dauergenehmigung ist in Italien nur für Transporte von jeweils einer ungeteilten Ladung mit Übermaßen (nicht Übergewicht) möglich. ACHTUNG: Eine Dauergenehmigung ist nicht für Übergewichte möglich. Nur für Baumaschinen gibt es eine spezifische eigene Regelung.
Diese Dauergenehmigung ist eben nur für Sondertransporte von unteilbaren Gütern" (Art. 61 des Codice) mit einer Gesamtbreite von max. 3,00 m oder Gesamtlänge von max. 25,00 m erlaubt.
Die Gesamtmasse der KFZ oder der KFZ-Kombination sind nicht als Sondertransporte KFZ zu betrachten, da sie innerhalb der Grenzen, laut Art. 62 des Codice Stradale, homologiert und zugelassen sind.
Für diese Kategorie von Sonderfahrzeugen und -transporten, die in Art. 13, c. 2A, der Durchführungsverordnung genannt werden, wird eine Dauergenehmigung für eine Höchstdauer von 12 Monaten erteilt, die verlängert werden kann.